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Vertrag Jugendamt

Zuschüsse vom Jugendamt

Beantragen Sie Zuschüsse beim Jugendamt, auch, wenn Ihr Einkommen relativ hoch sein sollte, insbesondere für Kinder unter 3 und/oder falls Sie mehrere Kinder haben.

Mehr Infos unter der Seite Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an und kommen Sie zu einem Gespräch vorbei!

 

Zuschüsse zu Tagespflegekosten vom Jugendamt

Unter welchen Bedingungen fördert das Jugendamt

Betreuung von mehr als 30 Stunden pro Woche bei Kinder von 0-12 Jahre:

Kinder von 0-3 Jahre alt oder über 3 Jahre alt:
Ist ein Nachweis erforderlich, dass beide Eltern / der alleinerziehende Elternteil berufstätig / arbeitssuchend ist, studiert, eine Ausbildung macht oder die Schule besucht .Es sind einschliesslich Nachweisen über Arbeitsstunden oder Stundenpläne zu erbringen.
(Angaben für Jugendamt Rhein-Neckar; Jugendamt Heidelberg)

 

Betreuung bis 30 Stunden pro Woche bei Kinder von 1-3 Jahre:

Wenn Kinder 1-3 Jahre alt sind, ist keine Arbeitstätigkeit o.Ä. der Eltern erforderlich (Angaben für Jugendamt Rhein-Neckar; Jugendamt Heidelberg)

 

Betreuung bis 30 Stunden pro Woche bei Kindern von 0-1 Jahr:

Wenn Kinder 0-1 Jahr alt sind, ist ein Nachweis erforderlich, dass beide Eltern / der alleinerziehende Elternteil berufstätig / arbeitssuchend sind, studiert, eine Ausbildung macht oder die Schule besucht .Es sind einschliesslich Nachweisen über Arbeitsstunden oder Stundenpläne zu erbringen. (Angaben für Jugendamt Rhein-Neckar; Jugendamt Heidelberg)

 

Gleichberechtigung: Tagesmutter oder Krippe / Kita

Kinder unter 3 Jahre: Krippe / Kita und Tagespflege sind gleichberechtigt

Kindergartenalter (über 3 Jahre): Kindergarten hat Vorrang, Betreuung vor / nach dem Kindergarten möglich oder wenn nachweislich kein Kindergartenplatz verfügbar ist

Schulalter: Kernzeitbetreuung und Schülerhort haben Vorrang, wenn er verfügbar ist.

 

Wie viel müssen Eltern für Tagespflege bezahlen? (bei Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis)

Eltern mit mittleren und hohem Einkommen und einem Kind zahlen maximal 1,82€ pro Stunde an das Jugendamt. Das Jugendamt bezahlt 6,50€ an die Tagespflegeperson (für zu betreuende Kinder über / unter 3 Jahren).

Eltern mit mehreren Kindern zahlen gestaffelt weniger, Tabelle siehe unter Button Jugendamt / Kostenbeitragstabelle.

Eltern mit geringem oder keinem Einkommen, können auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.

 

Informationen und Anträge

Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis

Zuständig ist das welches sich in Heidelberg befindet (aber nicht für die Stadt Heidelberg zuständig ist Jugendamt / Landratsamt Rhein-Neckar). Laden Sie sich von der Seite die Dateien

"Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII",

"Betreuungszeitenmitteilung (Anlage zum Antrag § 23 SGB VIII)",

"Kostenbeitragstabelle für die Kindertagespflege ab 2014" und

"Zuständigkeit Sachbearbeiter Tagespflege (§ 23 SGBVIII)"

herunter.

 

Wohnsitz in Heidelberg

Zuständig ist das Heidelberger Jugendamt kontaktieren Sie es unter der angegebenen Button Jugendamt.